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Kurse, Touren & Reisen

Zeitraum von - bis
-
Art
Aktivität / Sportart

1.313 Veranstaltungen online.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR ALLE BENUTZER*INNEN DES EDELWEISS-CENTERS

Damit du beim Bouldern und Trainieren in unserer Anlage auf der sicheren Seite bist, gibt es Regeln, die für alle BenutzerInnen gelten. Es ist wichtig, vor allem wenn du neu bist, dass du dich damit vertraut machst. Bitte beachte, dass du vor dem Eintritt unsere AGB akzeptieren und eine Registrierung durchführen musst.

1. Allgemeines

Anlagenbetreiber des Edelweiss ist der Alpenverein Edelweiss – Zweig des österreichischen Alpenverein:
A‐1010 Wien, Walfischgasse 12.
ZVR‐Zahl: 689913046
Kontakt Edelweiss‐Center:
Tel. +43 1 5138500 21, www.edelweiss-center.at, [email protected]

Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der AGB in der Anlage, welche einzuhalten sind.

Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. die Missachtung der AGB, die Gefährdung anderer Hallenbenutzer oder des Hallenpersonals) gegen unsere Bestimmungen oder bei Gefahr für einen sicheren Betrieb ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.

Änderungen der Geschäftsordnung werden in der Kletterhalle ausgehängt und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von 2 Monaten keine Einsprüche eintreffen, treten die Erneuerungen in Kraft.

Aus Sicherheitsgründen läuft im gesamten Kletter- und Fitnessbereich eine behördlich genehmigte Videoaufzeichnung.

 
 

2. Benutzungsberechtigung

Eine Benutzungsberechtigung erlangt jede/r, der/die sich in der Kletteranlage registrieren lässt und mit der Unterschrift und anschließend mit dem Kauf der Eintrittskarte die Geltung der AGB in der Kletteranlage akzeptiert.

Die Registrierung erfolgt digital per Tablet am Check-In. Nach erfolgter Datenerfassung werden dabei auch die AGB akzeptiert.

Ab dem 2. Besuch ist eine gültige Mitgliedschaft (=bezahlter Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr) bei einem Alpenverein (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) gemäß § 7 Punkt 1.2 der Statuten des Alpenverein Edelweiss notwendig. Eine Mitgliedschaft beim Österreichischen Alpenverein kann im Edelweiss-Center jederzeit abgeschlossen werden.

Die MitarbeiterInnen sind bei begründetem Anlass berechtigt, mit jedem/er BenutzerIn eine .berprüfung seiner/ihrer technischen Fertigkeiten durchzuführen und den/die BenutzerIn, wenn erforderlich, auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (beispielsweise Anfängerbereich), ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt unter anderem die Einschätzung des Personals dar, dass durch den/die BenutzerIn Gefahren für ihn/sie selbst oder andere BenutzerInnen ausgehen.

Unmündige Minderjährige (Kinder unter 14 Jahren) dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen. Für den/die unmündigen Minderjährige/n ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der unmündige Minderjährige weder sich selbst, noch andere BenutzerInnen der Anlage gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der/die unmündige Minderjährige verursacht. Wenn Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsichtsperson das Edelweiss-Center benutzen wollen, ist eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlage selbständig benutzen, sofern der/die Erziehungsberechtigte sein Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

Das Anbieten von Kletterkursen und/oder kursähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch therapeutischen Kletterns (durch externe Kletterschulen, TherapeutInnen, Vereine oder andere Organisationen), ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt. Der/die LeiterIn einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre TeilnehmerInnen.

Das Training im Fitnessbereich mit freien Hanteln und Seilzügen birgt viele versteckte Gefahren. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und im Umgang mit den Kraftgeräten sollte dieser Bereich nicht selbständig benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell nicht in die Kraftkammer. Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren dürfen dort ohne Begleitperson oder TrainerIn bzw. ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht selbständig bzw. unbeaufsichtigt trainieren. Es gelten die im Fitnessbereich ausgehängten Regeln.

3. Eintritt

Das Edelweiss-Center darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.

Beim Routenbau, bei Veranstaltungen, durch den Kursbetrieb, durch Schulklassen oder durch andere Gruppen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb und ganz oder teilweise gesperrten Sektoren kommen. Diese eingeschränkte Nutzung wird nach Möglichkeit im Belegungsplan des Edelweiss-Centers rechtzeitig angekündigt. Der Belegungsplan wird in der Halle ausgehängt und ist auch auf der Homepage für mind. 2 Wochen im Voraus einzusehen. Durch kurzfristige Gruppen- und Schulklassenreservierungen können sich Änderungen ergeben.

Die Eintrittspreise gehen aus unserer Preisliste hervor. Ermäßigungen und verringerte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Alterskategorien sind nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich.

Der gültige Alpenvereinsausweis (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) ist bei jedem Besuch mitzuführen.

Die Zeiterfassung und Abrechnung der BesucherInnen erfolgt mit EDV-Unterstützung. Bei jedem Kommen und Gehen wird die Zeit erfasst und minutengenau verrechnet.

Zur Beschleunigung des Ein- und Auscheckens wird die Trainingskarte ausgehändigt. Neben Namen und Anschrift enthält sie lediglich die Kundennummer in Klartext und als Strichcode. Sie ist nicht übertragbar und nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Beim Kauf von Leistungen und Waren wird dies in der EDV vermerkt und ein Rechnungsbon ausgehändigt. Diese Rechnung ist bei Zeitkarten bis zum Gültigkeitsende der Leistung als Bestätigung aufzubewahren.  

Die Anwesenheitszeit wird exakt berechnet und auf ganze Minuten kaufmännisch gerundet. Eine Bonuszeit von 20 Minuten für Duschen, Umziehen, etc. ist bei jedem Besuch gratis. Es werden jedoch mindestens 45 Minuten und maximal 120 Minuten in Rechnung gestellt.   

Der Zahlbetrag wird auf Basis Stundenpreis mit zwei Dezimalstellen ermittelt.  

Stundenkarten (20 Stunden = 1200 Minuten) sind ab Kauf 2 Jahre gültig. Die in Anspruch genommene Zeit wird von der Karte abgebucht.

Halbjahres- bzw. Jahreskarten sind ab Kaufdatum für 183 bzw. 366 Tage gültig.  

Bei der AV-Megacard beträgt der Wert eines Bons altersabhängig 13, 17 oder 23 Minuten. Die Verrechnung erfolgt kaufmännisch gerundet auf ganze Bons, wobei die Minutendifferenz beim nächsten Besuch gutgeschrieben bzw. angelastet wird.  

NutzerInnen die sich ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises in die Kletteranlage begeben, kann ein erhöhter Eintrittspreis von bis zu €100 berechnet werden, weitere (Schadenersatz-) Ansprüche können geltend gemacht werden.  

Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch der Karten wird mit Hallenverweis, vorübergehendem Hallenverbot, Entrichtung einer Zusatzgebühr oder weiteren (Schadenersatz-) Ansprüchen geahndet. Berufliche Verhinderungen, Urlaub, Reisen oder andere private Motive führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Liegen gesundheitliche Gründe vor, aus denen die InhaberIn an der Benützung des Edelweiss-Centers für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Zeitkarte gegen Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum verlängert werden.     

4. Kletterkurse

Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, halten wir die Gruppengrößen möglichst klein. Diese hängen von der Art der Veranstaltung ab. Bei größerer Nachfrage werden nach Möglichkeit mehrere Gruppen gebildet. Wird die Mindestteilnehmerzahl – auch diese hängt von der Veranstaltungsart ab – nicht erreicht, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die TeilnehmerInnen bereit sind, die Differenzkosten zu übernehmen.  

Die angegebenen Preise enthalten ausschließlich die Kurs- bzw. Führungsbeiträge. Falls nicht anders angegeben, sind Reise- und Aufenthaltskosten sowie Leihgebühren für Ausrüstung nicht inbegriffen. Bei Nicht-Inanspruchnahme unserer Leistungen besteht kein Anspruch auf Preisreduktion. Das Quartier wird, falls nicht anders angegeben, vom Guide organisiert. In der Regel werden zwei Preise angeführt: Der erste ist der Normalpreis für Erwachsene, der zweite ist um 10% ermäßigt und gilt für Kinder, Jugendliche, Junioren bis 27 J. und Senioren ab 65 J.  

Wir behalten uns personelle Änderungen in der Leitung der Veranstaltungen vor. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rücktritt oder Kostenrückerstattung. Auch bei erforderlichen Programmänderungen während der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.  

Jede/r TeilnehmerIn bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er/sie die für die betreffende Veranstaltung angeführten technischen und konditionellen Anforderungen kennt, sie erfüllt und für die Unternehmung auch physisch und psychisch geeignet ist. Weiters setzen wir von jedem/r TeilnehmerIn im Sinne seiner Eigenverantwortung ein erhebliches Maß an Umsicht voraus.  

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um frühzeitige Anmeldung. Der Alpenverein Edelweiss nimmt Anmeldungen, (Um-) Buchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (E-Mail, online, Brief) entgegen. Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung innerhalb von 10 Tagen fällig. Sollte diese nicht fristgerecht bei uns einlangen, treten unsere Stornoregelungen in Kraft. Wenn kein Anmeldeschluss angegeben ist, gilt das Datum der Vorbesprechung als Anmeldeschluss. Bitte gib uns Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Tel., E-Mail) umgehend bekannt, damit wir dich effizient informieren können! Veranstaltungen, die weniger als € 100,- kosten, müssen bei Anmeldung ausbezahlt werden. Bei Veranstaltungen, die zwischen € 100,- und € 500,- kosten, müssen € 100,- als Anzahlung geleistet werden. Bei Veranstaltungen, die über € 500,- kosten, sind mind. 20 % des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Mit unserer Buchungsbestätigung erhältst du die exakten Zahlungsdaten für die Überweisung. Die Restzahlung muss bis spätestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein. Bitte gib bei allen Überweisungen immer die Zahlungsreferenz an.

Bei Rücktritt betragen unsere Stornogebühren anteilig vom ausgewiesenen Teilnahmebeitrag (Stichtag Veranstaltungsbeginn):
Rücktritt bis zum 30. Tag 10%
Rücktritt vom 29. - 20. Tag 25%
Rücktritt vom 19. - 10. Tag 50%
Rücktritt vom 9. - 6. Tag 65% 
Rücktritt vom 5. - 3. Tag 85%
Ab dem zweiten Tag (48 Std.) bzw. bei Nichterscheinen 100%
Die Stornogebühr beträgt unabhängig vom errechneten Prozentsatz nominell mind. € 15,- für unseren Verwaltungsaufwand. Sollten uns durch deinen Rücktritt Stornokosten bei vorreservierten Unterkünften und anderen Dienstleistern erwachsen, müssen wir dir auch diese in Rechnung stellen.  

Bei Absage durch den Alpenverein Edelweiss wird der eingezahlte Betrag rückerstattet.  

Aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem KursanfängerInnen regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens eines/r KursteilnehmerIn nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.  

KursbesucherInnen haben an Kurstagen gratis Eintritt im Edelweiss-Center

 
 

5. Haftung

Als Anlagenbetreiber übernehmen wir keine Haftung im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.  

Als Anlagenbetreiber haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf Fehlverhalten durch den/die NutzerIn selbst, andere NutzerInnen der Kletterhalle oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.  

Als Anlagenbetreiber haften wir (außer bei Personenschäden) lediglich für eine eigene grobe Fahrlässigkeit und/oder eine unseres Erfüllungsgehilfen, sofern es im Zuge des Routensetzens und/oder durch einen Griffbruch zu Schäden kommt. Griffe können sich drehen oder brechen, ohne dass dies für den Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.

 
 

6. Datenschutz

Im Alpenverein Edelweiss steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist daher der Schutz deiner personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Kontaktdaten unserer Datenschutz-Koordinatorin findest du auf unserer Homepage.  

Deine Daten werden verarbeitet, um dir die Mitgliedervorteile (etwa Mitgliedszeitschrift, Beitragsbefreiung, Vergünstigungen, Versicherung) zuteilwerden zu lassen, um Veranstaltungen und Kurse zu organisieren und um deine Mitgliedschaft zu administrieren. Dies ist unsere vertragliche Plicht, die sich aus den Vereinsstatuten ergibt. Optionale Daten, die du uns zur Verfügung stellst (etwa E-Mail -A dresse für Newsletterversand, IBAN für einen Einziehungsauftrag, angegebene Interessensgebiete für eine optimale Servicierung) verwenden wir ausschließlich aufgrund deiner Einwilligung. Weiters werden deine Daten in bestimmten Fällen (etwa Rechnungen) auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet (etwa Steuerrecht).  

Wir geben deine Daten grundsätzlich nur ausgewählten, für die Vertragserfüllung erforderlichen Partnern weiter. Diese Partner erhalten wiederum nur die für deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Teile der Daten. Die Daten aller Mitglieder werden zentral vom Hauptverein in Innsbruck verwaltet. Für Services (etwa IT-Umgebung, E-Mail, Internet, Zeitschriftenversand, Versicherung) nutzen wir entsprechende Dienstleister. Bei Unfällen findet eine Übermittlung an die Versicherung bzw. die zuständigen Behörden statt. Daten, die für die Organisation von Veranstaltungen nötig sind, werden etwa an Bergführer, Quartiergeber oder Reisebüros übermittelt. Grundsätzlich werden keine deiner Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland) oder eine internationale Organisation übermittelt. Ausnahmen diesbezüglich bestehen naturgemäß, wenn du etwa an Fernreisen teilnimmst (z.B. Unterkunft im Drittland).  

Solange du Mitglied bist , verarbeiten wir deine Daten, um unseren Verpflichtungen nachkommen zu können und um deine Interessen zu wahren (etwa Ausbildungen). Solltest du aus dem Alpenverein austreten, so werden deine Daten gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfristen, die uns Gesetze und Statuten vorgeben, abgelaufen sind. Dies ist für verschiedene Datenkategorien unterschiedlich lange. So löschen wir etwa sofort, welche Newsletter du empfangen hast oder deine Interessensgebiete. Nachweise, die etwa das Steuerrecht vorschreibt 7 Jahre lang aufzubewahren, löschen wir erst nach dieser Frist.  

Transparenz ist uns ein besonderes Anliegen. Du hast daher das Recht von uns Auskunft über deine Daten zu verlangen, sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Du kannst Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erheben und auch Datenübertragbarkeit beanspruchen. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen eine erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen (etwa Newsletter-Empfang oder Bankeinzug). Bei Problemen oder Unklarheiten kontaktiere uns bitte. Dir steht auch ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde zu.  

Die im Anmeldeformular (Papier und Internet) speziell gekennzeichneten Daten sind für eine Mitgliedschaft (Vertragsabschluss) erforderlich. Ohne Angabe dieser Daten kannst du dem Alpenverein nicht beitreten. Zusätzliche Daten sind optional. Diese helfen uns allerdings, dich zielgerichteter zu servicieren (etwa Beitrittsmotiv, Interessensgebiete). Wir führen keinerlei automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling durch und deine Daten werden nur für die oben angeführten Zwecke verarbeitet.

 
 

7. Fotorechte

Mit deiner Unterschrift gibst du dein Einverständnis dafür, dass von Edelweiss-MitarbeiterInnen im Edelweiss-Center, aber auch außerhalb der Halle bei Veranstaltungen, die vom Edelweiss-Center ausgerichtet werden, gemachte Aufnahmen in den Vereinsmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen. Dies schließt das Recht am eigenen Bildnis mit ein.  

Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-Mail an [email protected] widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird das Edelweiss-Center durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

 
 

8. Verhaltensregeln

Jede/r NutzerIn der Anlage ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrung beim Bouldern verfügt und diese anwendet. Achte stehts darauf, dich nicht im Sturzbereich eines/r anderen BenutzerIn zu befinden. Übereinanderklettern ist verboten. Achte auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen BenutzerInnen.  

Der Weichbodenbereich darf nicht als Liegefläche verwendet werden. Er ist von sämtlichen Gegenständen (insbesondere auch Trinkflaschen) freizuhalten.  

Die Verwendung von Glasflaschen ist in der gesamten Halle verboten.    

Um Verletzungen zu vermeiden, darf beim Bouldern kein Schmuck (Ringe, Uhren, Halsketten, etc.) getragen werden.  

Stürze beim Bouldern aus großen Höhen können zu schweren Gesundheits- und Körperverletzungen bei beim Kletterer oder bei unbeteiligten Dritten und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Versuche das Risiko deinem Eigenkönnen anzupassen und vermehrt abzuklettern, anstatt abzuspringen. Versuche dabei, mit beiden Beinen gleichzeitig und mit einer gewissen Körperspannung zu landen und anschließend abzurollen. Meide die Sturzzone anderer Kletterer. Die meisten Unfälle ereignen sich bei unkontrollierten Stürzen zur Seite und bei Stürzen nach hinten, bei denen die Füße schief und versetzt aufkommen (z.B. Sprunggelenksverletzungen) oder zuerst mit den Armen abgestützt werden muss (z.B. Armbruch). Lasst euch bei großen Höhen oder bei schwierigen Bouldern spotten.

Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Vor allem das Spielen und Herumlaufen in der Halle erzeugt Risiken, bei denen andere Personen abgelenkt und behindert werden können. Das Spielen und Herumlaufen in der Kletterhalle ist deshalb verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von kletternden Personen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren Verletzungen führen.  

Die NutzerInnen nehmen diese Gefahrenhinweise zustimmend zur Kenntnis und verpflichten sich die Verhaltensregeln im Edelweiss-Center anzuwenden, um mögliche Risiken zu reduzieren.  

Zum Zwecke der Vermeidung von Verletzungen sollte sich jede/r BenutzerIn vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.  

Das Betreten der sensiblen Sicherheitsböden im Boulderbereich (sowie auch der Fitnessbereich) mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Bitte sauberes, trockenes und weiches Schuhwerk verwenden. Barfüßiges Bouldern ist nicht erlaubt. Aufgrund der Infektionsgefahr dürfen unsere Verleihschuhe nur mit Socken getragen werden. Für AnfängerInnen und kleine Kinder sind durchaus auch saubere Hallen-Turnschuhe für ein erstes „Probieren“ geeignet.  

Zum Umziehen bitte die hierfür eingerichteten Garderoben benutzen. Es stehen Spinde und Schließfächer zur Verfügung. Reparaturkosten (beispielsweise bei Verlust des Schlüssels) werden verrechnet. Für die Garderobe wird nicht gehaftet! Dies gilt auch für die in absperrbaren Schließfächern untergebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen.  

Rucksäcke und Taschen nicht in die Kletterhalle mitnehmen. Bitte beschränkt euch auf das Nötigste und verschließt eure restlichen Kletterutensilien und vor allem die Wertgegenstände in den Schließfächern. Frei herumliegende Gegenstände, Flaschen, Taschen oder Rucksäcke stellen Hindernisse dar und werden von uns verräumt.  

Wir bitten die BenutzerInnen der Kletteranlage während ihres Besuches das Handy lautlos zu schalten und in den Schließfächern zu verstauen. Bitte trage keine Kopfhörer beim Klettern, laute Musik beeinträchtigt deine Aufmerksamkeit und kann zu Gefahren mit anderen BenutzerInnen führen.  

Das Mitnehmen von Tieren in die Kletteranlage ist nicht erlaubt.  

Das Klettern und Trainieren ohne T-Shirt ist aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Vor allem bei sehr viel und sehr engem Betrieb wird der Kontakt mit verschwitzten Personen als äußerst unangenehm empfunden.  

Liegengebliebene oder vergessene Gegenstände werden von uns nicht aufbewahrt, sondern kommen in eine hierfür vorgesehene Ablage und werden in regelmäßigen Abständen entsorgt.  

Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten. Es steht ein Raucherbereich im Innenhof zur Verfügung.  

Bouldern und Trainieren unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich verboten.  

Wir weisen darauf hin, dass es bei intensivem Betrieb zu einer erhöhten, für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen gefährlichen/unangenehmen/problematischen Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann.  

Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist verboten. Sollte ein Tritt oder Griff locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/r MitarbeiterIn zu melden. Das selbständige Anbringen oder Entfernen von Bouldermarkierungen ist ebenso untersagt.

 
 

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.  

Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.    

Wien, im September 2018

 
 

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Edelweiss-Center

Walfischgasse 12, 1010 Wien

Kontakt:
Tel: +43 (1) 513 85 00-21
[email protected]

 
 

Öffnungszeiten:

derzeit geschlossen.
 
 

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